Aktuelle Themen aus der Kanzlei FROEBEL
- Arbeitsrecht
Zum 01.08.2022 ist das neue Nachweisgesetz (NachwG) in Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 in Kraft getreten. Was bisher bei der Kündigung (fast) jedem bekannt war, gilt nun, nachdem der bundesdeutsche Gesetzgeber die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt hat, auch für den Nachweis der Arbeitsbedingungen: Er bedarf der Schriftform. Dass das Nachweisgesetz eher ein Schattendasein fristete, war nicht zuletzt eine Folge des Umstandes, dass ein gesonderter Nachweis durch einen den Vorgaben des NachwG genügenden Arbeitsvertrag entbehrlich wird. Dies ist durch das Schriftformerfordernis in Frage gestellt.