Architektenrecht- und Ingenieurrecht
Wir vertreten und beraten Architekten, Ingenieure und Bauherren in allen rechtlichen Fragestellungen auf dem Gebiet des Architekten- / Ingenieurrechts, einschließlich Randgebieten. Dazu zählen u. a.:
- Gestaltung und Prüfung von
- Architekten- und Ingenieurverträgen
- Generalplaner-, Subplaner- und Fachplanerverträgen
- Projektsteuerungsverträgen
- Verträgen zur Bauleitung/baubegleitenden
- Objektbetreuung
- Bauberater- und (Schieds-) Gutachterverträgen
- Schieds- und Schlichtungsvereinbarungen
- Honorarabrechnung nach HOAI
- Kostenermittlungen
- Haftungs- und Versicherungsschutz
- Berufsrecht- und Urheberrecht
- die Geltendmachung / Abwehr von
Haftungsansprüchen in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer - die gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen