Architekten- und Ingenieurrecht

Wir vertreten und beraten Architekten, Ingenieure und Bauherren in allen rechtlichen Fragestellungen auf dem Gebiet des Architekten- / Ingenieurrechts, einschließlich der Randgebiete. Dazu zählen u. a.:

  • Gestaltung und Prüfung von
    • Architekten- und Ingenieurverträgen
    • Generalplaner-, Subplaner- und Fachplanerverträgen
    • Projektsteuerungsverträgen
    • Verträgen zur Bauleitung/baubegleitenden Objektbetreuung
    • Bauberater- und (Schieds-) Gutachterverträgen
    • Schieds- und Schlichtungsvereinbarungen
  • Honorarabrechnung nach HOAI
  • Kostenermittlungen
  • Haftungs- und Versicherungsschutz
  • Berufsrecht- und Urheberrecht
  • Geltendmachung / Abwehr von
    Haftungsansprüchen in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer
  • Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen