Gewerblicher Rechtsschutz

Im Gewerblichen Rechtsschutz ist meist ein schnelles Handeln oder eine kurzfristige Reaktion der Beteiligten unabdingbar. Die richtige Reaktion bei Abmahnungen, z.B. im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht setzt grundlegende strategische Überlegungen und die Kenntnis der umfassenden nationalen wie europarechtlichen Rechtslage voraus. Es kommt häufig auf Details an, die im Ergebnis den Unterschied ausmachen. Mit der voreiligen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder falschen Reaktion auf eine einstweilige Verfügung können weitreichende Folgen rechtlicher und vor allem finanzieller Art verbunden sein. Besonders misslich stellt sich die Lage dar, wenn die Reichweite der Erklärung viel weiter ist als der bestehende Anspruch oder ein solcher überhaupt nicht besteht.
 

Wettbewerbsrecht

Die erfolgreiche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegenüber Wettbewerbern setzt zwingend eine große Erfahrung auf diesem Gebiet oder die Einbindung erfahener Rechtsanwälte voraus. Neben Spezialnormen wie dem Heilmittelwerberecht wird das Datenschutzrecht immer bedeutsamer. Wir begleiten unsere Mandanten seit der Geltung der DSGVO auf diesem Rechtsgebiet und verfügen über fundierte
Erfahrung und Kenntnisse der Rechtsprechung und – noch wichtiger – der Entscheidungspraxis der Aufsichtsbehörden.

Urheberrecht und Kunsturheberrecht

Der effektive Schutz und die Verteidigung der Rechte des Urhebers stellen alle Beteiligten in der heutigen Zeit vor hohe Herausforderunge. Die Begleitung des Urhebers bei der Sicherung seiner Rechte, insbesondere die Gestaltung und Aushandlung der Lizenzverträge stellt einen Schwerpunkt unserer Beratung dar. Rechtesicherung bedeutet auch die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen, die sich aus dem  Zusammenspiel von Datenschutzrecht, allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunsturheberrechtsgesetz (z.B. dem Recht am eigenen Bild) ergeben.

 

Markenrecht und Designrecht

Auch im Markenrecht ist die Kenntnis der umfassenden sich ständig ändernden Rechtsprechung zwingend notwendig, um bereits im Vorfeld mögliche Risiken zu erkennen und richtig einzuordnen.

Bereits die Anmeldung von Schutzrechten wie z.B. Marken setzt eine fundierte Planung voraus, was die Reichweite des inhaltlichen und räumlichen Schutzes betrifft. Eine mögliche Internationalisierung z.B. als Unionsmarken oder IR-Marke muss bereits im Vorfeld Teil der Markenplanung sein. In der
wirtschaftlichen Praxis stellt die Verwertung über zu gestaltende Lizenzverträge (im internationalen Kontext) eine wichtige Basis für die erfolgreiche Verwertung dar. Neben der Verteidigung von Markenrechten beraten wir auch international Unternehmen zu den Besonderheiten, die sich aus dem Zusammenspiel von Unternehmenskennzeichenrechten und dem Wettbewerbsrecht ergeben.

Prozessrecht

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist eng verbunden mit der erfolgreichen prozessualen Durchsetzung und Verteidigung von Rechten. Eine individuell abgestimmte Prozesstrategie ist unabdingbar, um ein Recht haben erfolgreich in ein Recht bekommen umzusetzen. Mit der durch den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz belegten langjährigen Erfahrung im Prozessrecht bieten wir unseren Mandanten in unseren Standorten in Baden-Baden und Karlsruhe eine Beratung auf höchstem Niveau und bereiten damit die Grundlage für den Erfolgt.

Wir bieten in Karlsruhe und Baden-Baden eine Beratung und Tätigkeit u.a in folgenden Bereichen an:  

  • Verteidigung von Schutzrechten (u.a. Abmahnung, einstweilige Verfügung)
  • Abwehr und Strategien bei Abmahnungen
  • Wettbewerbsrecht / Heilmittelwerberecht
  • Kennzeichenrecht
  • Urheberrecht
  • Patentrecht / Gebrauchsmusterrecht
  • Geschmacksmusterrecht
  • Namensrecht / Domainrecht
  • Prozessrecht und Strategien (insbesondere Einstweiliger Rechtsschutz)
  • Designrecht
  • Lizenzverträge