Kennzeichenrecht

Unter Kennzeichenrecht versteht man die Rechte an oder aus Bezeichnungen. Darunter fällt das Namens-, das Unternehmenskennzeichen- (u.a. Schutz der Firma) und Markenrecht.

Kennzeichenverletzungen und in der Praxis bereits schon Streitigkeiten über angebliche Rechtsverletzungen können erhebliche wirtschaftliche Folgen für ein Unternehmen haben. Ist das Produkt erst einmal auf dem Markt, stellen mögliche Produktrückrufe, drohende Kundenverwarnungen und im Raum stehende Schadensersatzansprüche die Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen.  

Daher ist es wichtig, bereits im Vorfeld frühzeitig die
Weichen zu stellen, um potentielle Risiken zu erkennen, richtig einzuschätzen und darauf abgestimmt Kennzeichenrechte zu begründen oder zu nutzen.

Häufig übersehen wird leider auch, dass bereits die Nutzung von Bezeichnungen Rechte begründen kann. Eine Recherche möglicher Kollisionen mit Registermarken deckt den möglichen Kreis möglicher entgegenstehender prioritätsälterer Rechte meist nur unzureichend ab. Zudem ist der internationale Kontext nicht zu vernachlässigen.
Auch ausländische Unternehmen können in bestimmten Fällen gegen eine Nutzung von Marken- oder Unternehmenskennzeichen vorgehen.

Mit unserer Erfahrung bieten wir im Vorfeld des geplanten Markenauftritts, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Markenanmeldestrategie auf nationaler, europäischer
wie internationaler Ebene. Aber auch bereits eingetragene und langjährig bestehende Marken sollten regelmäßig
einer Prüfung unterzogen werden. Nicht selten ergeben sich Risiken aus einer nicht dokumentierten oder dokumentierbaren rechtserhaltenden Benutzung von
Marken. Nur so lassen sich bei möglichen Konflikten mit Drittkennzeichen Rechte gezielt durchsetzen. Ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden darf der mögliche Verkaufsfall. Werden Mängel an Bestandsmarken erst im Rahmen einer Due  Diligence festgestellt, kann sich das negativ auf den Kaufpreis auswirken.

Insbesondere im Fall der Rechtsverteidigung bei Kennzeichenstreitigkeiten ist Kenntnis der umfassenden sich ständig ändernden Rechtsprechung zwingend notwendig. Mit der durch den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz belegten Erfahrung im Kennzeichen- und Prozessrecht bieten
wir unseren Mandanten in unseren Standorten in Baden-Baden und Karlsruhe eine Beratung auf höchstem Niveau und bereiten damit die Grundlage für die richtige
oder vertretbare Entscheidung.

Wir bieten eine Beratung und Tätigkeit in folgenden
Bereichen an:


  • Markenrecht, Unternehmenskennzeichenrecht, Namensrecht
  • Anmeldung und Eintragung von Marken in Deutschland, Europa und International
  • Führung von Verfahren bei den Markenämtern und dem Bundespatentgericht, insbesondere Widerspruchsverfahren
  • Erarbeitung von Markenstrategien
  • Recht der Geschäftsbezeichnungen
  • Sicherung und Durchsetzung von Markenansprüchen
  • Markenlizenzverträge
  • Rechtsverteidigung und Strategien bei Abmahnungen, Einstweiligen Verfügungen, Hauptsacheverfahren
  • Recht der Gleichnamigen
  • Abwehr von Unterlassungsansprüchen
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