Erbrecht / Unternehmens- und Vermögensnachfolge

 

Erbrecht

Erben und Vererben, aber auch die Unternehmensnachfolge und die Nachfolge in privates Vermögen, sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben der Beantwortung rechtlicher Fragen zum Erbrecht und Gesellschaftsrecht geht es bei diesen Themen oft auch um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Unsere Rechtsanwälte von FROEBEL gehen mit dieser Ausnahmesituation einfühlsam, aber auch souverän und zielgerichtet um.

 

Letztwillige Verfügungen

 

  • Testament

Mit der Erstellung eines Testaments können Sie zu Lebzeiten bestimmen, wer Ihr Vermögen im Todesfall erhält. Ein Testament sollte nicht ohne professionelle Beratung erstellt werden. Ein unwirksames oder nicht sorgfältig erstelltes Testament kann weitreichende Folgen haben und im schlimmsten Fall unwirksam sein. Ob Form- oder Inhaltsfragen, einfaches Testament, Ehegatten- oder Unternehmertestament, wir zeigen Ihnen anhand Ihrer persönlichen Bedürfnisse die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf und erarbeiten die für Sie beste Lösung.

 

  • Erbvertrag

Neben dem Testament können Sie die Erbfolge auch im Rahmen eines notariell zu beurkundenden Erbvertrags regeln. Dieser ist mit einem Ehegattentestament vergleichbar. Im Erbvertrag wie auch im Ehegattentestament können Verfügungen mit Bindungswirkung (verbindlich) getroffen und somit nicht einseitig widerrufen werden. Aufgrund dieser Bindungswirkung bedarf der Abschluss eines Erbvertrages einer umfassenden Beratung. Gerne bereiten wir den Erbvertrag nach den Vorstellungen der Vertragspartner und den notariellen Termin vor.

 

  • Pflichtteil

Aufgrund der Testierfreiheit hat der Erblasser die Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) auch seine nächsten Angehörigen zu enterben. Wirtschaftlich wird diese Testierfreiheit durch die Gewährung eines Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB) für nahe Angehörige eingeschränkt. Der Pflichtteil gewährt den Pflichtteilsberechtigten damit eine Mindestbeteiligung am Nachlass in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil hängt maßgeblich vom Güterstand des Erblassers ab. Der Pflichtteilsanspruch ist auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet; ein Anspruch auf Überlassung bestimmter Vermögensgegenstände besteht nicht. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte bei FROEBEL unterstützen Pflichtteilsberechtigte bei der Prüfung, Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Erben unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche.

 

Übertragung zu Lebzeiten (Vorweggenommene Erbfolge, Schenkung)

Wir beraten Sie bei der lebzeitigen Übertragung von Vermögensgegenständen. Für jeden Vermögenswert (Immobilien, Lebensversicherung, Bausparvertrag, Bankkonto, Depotguthaben) sind Besonderheiten zu beachten. Dabei ist stets die Absicherung des Übergebers im Blick zu behalten und damit eine umfassende rechtliche Beratung notwendig.

 

Unternehmensnachfolge

Wenn ein Unternehmen oder Unternehmensanteile vorhanden sind, gilt es, frühzeitig eine Nachfolgeregelung zu treffen. Ungewissheiten in der Nachfolge können zu einer Belastung für das ganze Unternehmen führen. Die Nachfolgeproblematik stellt damit eine der größten Herausforderungen für Unternehmer dar. Die Planung und Organisation einer Unternehmensnachfolge ist komplex; die rechtliche Umsetzung erfordert vertiefte Kenntnisse des Beraters im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Denn qualifizierte Unternehmensnachfolgeberatung ist Gestaltungsberatung „aus einer Hand“.

 

Für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge sollte sich der Unternehmer mit folgenden Themenkomplexen einmal beschäftigt haben:

 

  • Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten

Eine Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten erlaubt es, den Nachfolger in seine Verantwortung hineinwachsen zu lassen. Dies geschieht regelmäßig mittels Schenkung in verschiedenen Varianten wie insbesondere Nießbrauch, Pflichtteilsverzicht, Erbverzicht etc. Eine Übertragung des Unternehmens in die nachfolgende Generation sollte bestenfalls auch alle denkbaren steuerlichen Vorteile ausschöpfen.

 

  • Übertragung des Unternehmens von Todes wegen

Der Zeitpunkt des Todes lässt sich nicht vorhersagen, weshalb sich jeder Unternehmer auch mit einem passenden Konzept für den Fall seines Ablebens beschäftigen sollte. Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Gesellschaftsverträgen und die Erstellung eines Unternehmertestaments. Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Regelungen sind zwingend aufeinander abzustimmen. Ihr Anwalt für Erbrecht schaut hier stets über den Tellerrand hinaus, um essentielle Fehler zu vermeiden, die die beabsichtigte Unternehmensnachfolge im schlimmsten Fall vollständig scheitern lassen.

 

  • Übertragung des Unternehmens durch Verkauf

Steht keine Person zur Verfügung, die das Unternehmen lebzeitig oder von Todes wegen erwerben kann, kommt eine Veräußerung des Unternehmens in Betracht. Hier gilt es abzuwägen, ob ein vollständiger oder ein nur teilweiser Verkauf des Unternehmens in Frage kommt. Häufig bietet es sich auch an, das Unternehmen schrittweise zu verkaufen, was z.B. mittels Vereinbarung von Optionsrechten zugunsten des Verkäufers und / oder Käufers geschehen kann. Wir als erfahrene Kanzlei beraten Sie umfassend, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.

 

  • Umwandlung des Unternehmens

Eine gelungene Unternehmensnachfolge setzt häufig auch die Umwandlung des Unternehmens voraus. Denn die Suche nach dem richtigen Nachfolger und auch die Suche nach der richtigen Art und Weise für die Übertragung des Unternehmens erfordert zwangsläufig die Prüfung, ob das Unternehmen für die geplante Form der Übergabe passend strukturiert ist. Die Planung der Unternehmensnachfolge bietet dem Unternehmer häufig Anlass, Umstrukturierungen vorzunehmen, wie z.B. die Umwandlung des Unternehmens in eine andere Rechtsform. So lässt sich beispielsweise eine Testamentsvollstreckung viel einfacher durchführen, wenn ein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt wird.

 

Bei FROEBEL können Sie sicher sein, dass unsere im Erbrecht als auch im Gesellschaftsrecht gleichermaßen erfahrenen Rechtsanwälte Ihre Unternehmensnachfolge nach Ihren Vorstellungen umsetzen und diese rechtlich den höchsten Ansprüchen genügt.

 

Testamentsvollstreckung

Sie können bei Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) auch einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen, gerade wenn die Erben noch minderjährig sind, Streit unter den Erben vermieden oder die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens sichergestellt werden muss. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, Ihre Verfügung von Todes wegen zur Ausführung zu bringen. Er verteilt und verwaltet somit das Nachlassvermögen im Rahmen der Erblasseranordnung. Gerne erörtern wir mit Ihnen, ob die Ernennung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll ist. Hierzu gehören auch die Bestimmung der Aufgaben des Testamentsvollstreckers und mögliche Beschränkungen seiner Befugnisse. Im Einzelfall stehen unsere spezialisierten Rechtsanwälte von FROEBEL auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

 

Schenkung- und Erbschaftsteuer

Bei FROEBEL sorgen unsere spezialisierten Rechtsanwälte dafür, dass Testamente, Schenkungen und vorweggenommene Erbfolgen steuerlich optimiert sind. Der Fiskus soll das erhalten, was ihm zusteht. Mehr aber auch nicht.

 

Familienstiftung

Familienstiftungen dienen nicht dem Gemeinwohl, sondern verfolgen private und wirtschaftliche Zwecke. Neben einer gesellschaftsrechtlichen Funktion können sie auch steuerliche Möglichkeiten bieten, die sowohl dem Stiftungsinhaber als auch der Familie zu Gute kommen können. Für die Unternehmensnachfolge bietet die Gründung einer Familienstiftung die Möglichkeit, Eigentum und Management getrennt zu übertragen. Anders als eine Kapital- oder Personengesellschaft hat eine Familienstiftung keine Gesellschafter. Sie besteht vielmehr aus einem Vermögen und einer Satzung, in der festgehalten wird, zu welchem Zweck das Vermögen verwendet wird und wie die Organe aussehen, die es dann verwalten. Dabei werden die Begünstigten der Familienstiftung (= Destinatäre) in einer Satzung genau festgelegt. Die Erträge des Stiftungsvermögens fließen dann den Begünstigten (= Familienmitgliedern) zu.

 

Prozessführung

Erbrechtsstreitigkeiten sind vielfach emotional belastend. Wir von FROEBEL bemühen uns – soweit möglich – eine außergerichtliche und damit für die Beteiligten oft wirtschaftlich und emotional schonende Lösung zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, vertreten wir Sie gerichtlich unter anderem in Pflichtteilsstreitigkeiten, Testamentsanfechtungsverfahren, Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsverfahren.

 

Wir bieten Ihnen an unseren Standorten in Baden-Baden und Karlsruhe Beratung und Vertretung auf folgenden Gebieten:

  • Erbrecht
  • Letztwillige Verfügungen
  • Pflichtteilsrecht
  • Nachfolge in privates und betriebliches Vermögen
  • Übertragung zu Lebzeiten
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturierungen
  • Stiftungen
  • Prozessführung in erbrechtlichen Verfahren
Froebel Logo

Dr. Klaus Froebel & Partner mbB Rechtsanwälte

Baden-Baden

Allee Cité 6
D-76532 Baden-Baden

Fon: +49 7221 30187-40
Fax: +49 7221 30187-77

Karlsruhe

Zur Gießerei 16
76227 Karlsruhe

Fon: +49 721 9819208-0
Fax: +49 721 9819208-9

Schreiben Sie uns

Öffnungszeiten

Mo. bis Do.  8:00 – 17:00 Uhr
Freitag         8:00 – 16:00 Uhr

© 2024 Kanzlei Dr. Klaus Froebel & Partner mbB Rechtsanwälte