Baurecht
Wir vertreten und beraten öffentliche und private Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen, Projektentwickler, Architekten und Ingenieure in allen Bereichen des privaten Baurechts. Hierzu zählen u. a.:
- Gestaltung und Prüfung von
- Werk- und Bauverträgen
- General- und Subunternehmerverträgen
- Bauträgerverträgen und Baumodellen
- Vergütung, Abrechnung, Nachträge
- Vertragsabwicklung bis einschließlich Abnahme
- Umgang mit Bauablaufstörungen
- Mängelhaftung nach BGB und VOB/B
- Bausicherheiten
- Geltendmachung / Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer
- Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung
von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen