Baurecht

Wir vertreten und beraten öffentliche und private Bauherren, Bauträger, Bauunternehmen, Projektentwickler, Architekten und Ingenieure in allen Bereichen des privaten Baurechts. Hierzu zählen u. a.:

  • Gestaltung und Prüfung von
    • Werk- und Bauverträgen
    • General- und Subunternehmerverträgen
    • Bauträgerverträgen und Baumodellen
  • Vergütung, Abrechnung, Nachträge
  • Vertragsabwicklung bis einschließlich Abnahme
  • Umgang mit Bauablaufstörungen
  • Mängelhaftung nach BGB und VOB/B
  • Bausicherheiten
  • Geltendmachung / Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer
  • Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung
    von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen