Bau- und Architektenrecht
Wir vertreten und beraten Architekten, Ingenieure und Bauherren in allen rechtlichen Fragestellungen auf dem Gebiet des Architekten- / Ingenieurrechts, einschließlich der Randgebiete. Dazu zählen u. a.:
Architektenrecht
- Gestaltung und Prüfung von
- Architekten- und Ingenieurverträgen
- Generalplaner-, Subplaner- und Fachplanerverträgen
- Projektsteuerungsverträgen
- Verträgen zur Bauleitung/baubegleitenden Objektbetreuung
- Bauberater- und (Schieds-) Gutachterverträgen
- Schieds- und Schlichtungsvereinbarungen
- Honorarabrechnung nach HOAI
- Kostenermittlungen
- Haftungs- und Versicherungsschutz
- Berufsrecht- und Urheberrecht
- Geltendmachung / Abwehr von
Haftungsansprüchen in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer - Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen
Baurecht
- Gestaltung und Prüfung von
- Werk- und Bauverträgen
- General- und Subunternehmerverträgen
- Bauträgerverträgen und Baumodellen
- Vergütung, Abrechnung, Nachträge
- Vertragsabwicklung bis einschließlich Abnahme
- Umgang mit Bauablaufstörungen
- Mängelhaftung nach BGB und VOB/B
- Bausicherheiten
- Geltendmachung / Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer
- Gerichtliche sowie außergerichtliche Durchsetzung
von Rechten bzw. Abwehr von Forderungen